Entgelt

Arbeitsbewertung nach ERA-Tarifvertrag

Arbeitsaufgaben mit ERA-TV bewerten und einstufen, Grundentgelt differenzieren
Grundseminar


Wer kann teilnehmen?
Betriebsratsmitglieder und Mitglieder oder zukünftige Mitglieder von Paritätischen Kommissionen (PaKo) aus Betrieben, in denen der ERA-Tarifvertrag bereits eingeführt ist. Vorausgesetzt werden Kenntnisse, wie sie im Seminar Einführung in die Betriebsratsarbeit erworben werden.

Seminarinhalt
Betriebsräte bzw. Mitglieder von Paritätischen Kommissionen verhandeln mit Arbeitgebervertretern die Einstufung von Arbeitsaufgaben im jeweiligen Betrieb und legen die Entgeltgruppen fest. Die Betriebsräte vertreten dabei die Interessen der Beschäftigten. Der ERA-TV legt dafür Regeln, Merkmale, Vorgehensweisen und Rechte fest, nach denen die Einstufung zu erfolgen hat. Diese sind Gegenstand des Seminars. Im Seminar werden die unterschiedlichen Bestandteile von Arbeit und Entgelt vermittelt. Die TeilnehmerInnen sind in der Lage, beschriebene Arbeitsaufgaben zu überprüfen und begründet zu bewerten. Diese Bewertung können sie in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber im Interesse der Beschäftigten vertreten. Im Konfliktfall kennen sie die Rechte des Betriebsrates, der PaKo und der Beschäftigten und können diesen Geltung verschaffen. Sie lernen, wie Belastungssituationen nach ERA-TV zu behandeln sind.

  • Entgeltbestandteile nach ERA-TV
  • Grundlagen der Arbeitsbewertung und Grundentgeltdifferenzierung
  • Merkmale der Arbeitsbewertung und das Stufenwertzahlverfahren
  • Katalog tariflicher Niveaubeispiele und betriebliche Ergänzungsbeispiele
  • Beschreibung von Arbeitsaufgaben und Bewertungsbegründungen
  • Aufgaben und Arbeit der Paritätischen Kommission und Konfliktlösung
  • Entgeltlinie und Ergänzungen zur Entgeltlinie
  • Übersicht Belastungsbewertungen im ERA-TV


    Termin Ort Hotel-
    kosten*
    Seminar-
    gebühren**
    Region Online-
    Anmeldung

    22.10.–26.10.2012 Aalen-Waldhausen € 529,50 € 850,00 ES/GP-GEI/LB/S/WN Anmelden

    Freistellung nach § 37.6 BetrVG *inkl. MwSt. **zzgl. MwSt.