Gute Arbeit

Arbeitsschutzverordnungen


Wer kann teilnehmen?
Betriebsratsmitglieder und Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten

Seminarinhalt
Im Zuge der Neuausrichtung des deutschen Arbeitsschutzsystems infolge neuer EU-Richtlinien gibt es eine ganze Reihe wichtiger Arbeitsschutzverordnungen, die jeweils Vorgaben für besondere Teilbereiche wie etwa Lärm, Heben & Tragen, Umgang mit Gefahrstoffen oder Arbeit an Bildschirmgeräten vorgeben. Alle diese Arbeitsschutzverordnungen haben eine enge Verbindung zum Arbeitsschutzgesetz und zur Gefährdungsbeurteilung – also auch zu deren Durchführung und der Mitbestimmung von Betriebsräten bei allen Fragen der Gefährdungsbeurteilung.

  • Darstellung der wichtigsten Arbeitsschutzverordnungen
  • Inhalte der Verordnungen
  • Zusammenwirken von Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsschutzverordnungen
  • Anwendung der Mitbestimmung bei der Umsetzung der Verordnungen
  • Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts zur Mitbestimmung u.a. 1 ABR 13/03
  • Anwendung der Parität bei der Organisation des Arbeitsschutzes
  • Methoden zur Erfassung von verschiedenen Belastungen
  • Vorgehen bei der Festlegung von Maßnahmen, deren Umsetzung und der Wirksamkeitskontrolle
  • Gestaltung und Bedeutung von Unterweisungen
  • Darstellung von Grundkenntnissen zur Ergonomie, zu Lärm, Gestaltung von Bildschirmarbeit, zur Lastenhandhabung und zur Gestaltung von Arbeitsstätten 
Referent
Holger Ottens, Büro für Arbeitsschutz & Betriebsökologie, Hamburg


Termin Ort Hotel-
kosten*
Seminar-
gebühren**
Region
Online-
Anmeldung

22.10.–24.10.2012
Öhringen
€ 349,00
€ 700,00
ES/GP-GEI/LB/S/WN
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 96.4/8 SGB IX
*inkl. MwSt. **zzgl. MwSt.