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Gute Arbeit
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Arbeitsschutzverordnungen
Wer kann teilnehmen? Betriebsratsmitglieder und Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten
Seminarinhalt Im Zuge der Neuausrichtung des deutschen Arbeitsschutzsystems infolge neuer EU-Richtlinien gibt es eine ganze Reihe wichtiger Arbeitsschutzverordnungen, die jeweils Vorgaben für besondere Teilbereiche wie etwa Lärm, Heben & Tragen, Umgang mit Gefahrstoffen oder Arbeit an Bildschirmgeräten vorgeben. Alle diese Arbeitsschutzverordnungen haben eine enge Verbindung zum Arbeitsschutzgesetz und zur Gefährdungsbeurteilung – also auch zu deren Durchführung und der Mitbestimmung von Betriebsräten bei allen Fragen der Gefährdungsbeurteilung.
- Darstellung der wichtigsten Arbeitsschutzverordnungen
- Inhalte der Verordnungen
- Zusammenwirken von Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsschutzverordnungen
- Anwendung der Mitbestimmung bei der Umsetzung der Verordnungen
- Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts zur Mitbestimmung u.a. 1 ABR 13/03
- Anwendung der Parität bei der Organisation des Arbeitsschutzes
- Methoden zur Erfassung von verschiedenen Belastungen
- Vorgehen bei der Festlegung von Maßnahmen, deren Umsetzung und der Wirksamkeitskontrolle
- Gestaltung und Bedeutung von Unterweisungen
- Darstellung von Grundkenntnissen zur Ergonomie, zu Lärm, Gestaltung von Bildschirmarbeit, zur Lastenhandhabung und zur Gestaltung von Arbeitsstätten
Referent Holger Ottens, Büro für Arbeitsschutz & Betriebsökologie, Hamburg
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Ort |
Hotel- kosten* |
Seminar- gebühren** |
Region
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Online- Anmeldung |
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22.10.–24.10.2012
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Öhringen
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€ 349,00
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€ 700,00
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ES/GP-GEI/LB/S/WN
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 96.4/8 SGB IX
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*inkl. MwSt. **zzgl. MwSt. |
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