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Schwerbehindertenvertrauenspersonen (SBV)
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Die Schwerbehindertenversammlung
Vorbereitung und Durchführung
Wer kann teilnehmen? Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten und deren StellvertreterInnen, Betriebsratsmitglieder
Seminarinhalt Die regelmäßig mindestens einmal jährlich durchzuführende Versammlung der schwerbehinderten Menschen im Betrieb ist eine gesetzliche Pflicht der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Sie sollten diese Veranstaltung deshalb aber nicht als leidige Pflichtaufgabe ansehen, sondern im Gegenteil als wichtige Gelegenheit zum Austausch mit den Beschäftigten und als wichtigen Ort betrieblicher Meinungsbildung und Interessenvertretungspolitik (§ 95.6 SGB IX).
- Erstellen der Einladung
- Wer muss eingeladen werden?
- Wer kann eingeladen werden?
- Themen für die Versammlung
- Rechenschaftsbericht
- Was war los im Betrieb?
- Der Bericht der Schwerbehindertenvertrauensperson
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| Termin |
Ort |
Seminar- gebühren** |
Region
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Online- Anmeldung |
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| 11.07.2012 |
Ludwigsburg
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€ 230,00*** |
ES/GP-GEI/LB/S/WN |
Anmelden |
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 96.4/8 SGB IX
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**zzgl. MwSt. *** inkl. Verpflegung
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