Schwerbehindertenvertrauenspersonen (SBV)

Neues Seminar
Gleichstellungsverfahren kompakt


Wer kann teilnehmen?
Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten und deren StellvertreterInnen, Betriebsratsmitglieder

Seminarinhalt
Behinderte Menschen, denen ein Grad der Behinderung von 30 bzw. 40 zuerkannt worden ist, können nach § 2 Abs. 3 SGB IX schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen.

Aber, wie funktioniert das mit dem Gleichstellungsantrag?

Im Seminar geben wir umfassende Informationen zu den wesentlichen Hintergründen des Gleichstellungsantrages und üben an realen Antragsformularen das juristisch korrekte Ausfüllen und Begründen.

Tipps und Hinweise von erfahrenen SBV-Spezialisten inklusive.


Termin Ort Seminar-
gebühren**
Region Online-
Anmeldung

09.05.2012 Stuttgart € 230,00*** ES/GP-GEI/LB/S/WN

Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 96.4/8 SGB IX **zzgl. MwSt. ***inkl. Verpflegung.