Tarif- und Arbeitsrecht

Betriebsbedingte Kündigungen

Wie können die Entlassungen verhindert werden?


Wer kann teilnehmen?
Betriebsratsmitglieder und Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten

Seminarinhalt
In dem Seminar wird eingehend dargestellt, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen ein Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen kann und welche Kriterien er bei der vorzunehmenden Sozialauswahl zu berücksichtigen hat. Weiterhin sollen die TeilnehmerInnen in die Lage versetzt werden, durch eigenes Handeln den Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen zu verhindern. Die Möglichkeiten der Einführung von vorübergehender Kurzarbeit sowie die Anwendung des Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung werden praxisnah erläutert. Für den Fall eines unumgänglichen Personalabbaus wird zudem ein Überblick über Möglichkeiten einer sozialverträglicheren Reduzierung gegeben, um dadurch den Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen zu vermeiden.

  • Betriebsbedingte Kündigung
    – Dringendes betriebliches Bedürfnis für betriebsbedingte Kündigung
    – Sozialauswahl (vergleichbarer Personenkreis, Sozialauswahlkriterien)
    – Auswahlrichtlinien und Kündigungsschutz
  • Beschäftigungssicherung statt Kündigung
    – Kurzarbeit statt Kündigungen – Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
    – Anwendung von Tarifverträgen zur Beschäftigungssicherung
  • Möglichkeiten eines sozialverträglicheren Personalabbaus
  • Mitbestimmung des Betriebsrates
    – Widerspruch und Bedenken gegen Kündigungsabsicht
    – Vorgehensweise des Betriebsrates bei Anhörung zu Kündigungen 
Referent
Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart



Termin Ort Seminar-
gebühren**
Region
Online-
Anmeldung

15.11.2012
S-Degerloch € 280,00*** ES/GP-GEI/LB/S/WN Anmelden

Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 96.4/8 SGB IX **zzgl. MwSt. ***inkl. Verpflegung