Weitere aufgabenbezogene Seminare

Spagat zwischen Job und Betriebsrat


Wer kann teilnehmen?
Betriebsratsmitglieder und Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, die nicht freigestellt sind

Seminarinhalt
Das Betriebsratsamt und das Amt als Vertrauensperson der Schwerbehinderten sind Ehrenämter. Niemand darf daraus finanzielle oder sonstige Vorteile ziehen, aber auch keine Nachteile erleiden, egal ob in beruflicher, finanzieller oder persönlicher Hinsicht. Mit dem Wahlergebnis erfährt der Arbeitgeber wer gewählt wurde und muss in den jeweiligen Abteilungen für zusätzliche Kapazitäten sorgen – das wird oft ignoriert. Einerseits wird von den gewählten Interessenvertretern stillschweigend erwartet, dass sie ihr seitheriges Arbeitspensum weiterhin erledigen, andererseits scheint es so als ob die KollegInnen für sie mitarbeiten müssten. Nur Transparenz gegenüber den KollegInnen und ein konsequentes Einfordern der Rechte kann daran etwas ändern.

Wir zeigen Ihnen die Rechtstellung des nicht freigestellten Betriebsrates/der nicht freigestellten Vertrauensperson der Schwerbehinderten im „Konfliktfeld Betrieb“ auf, und leiten die daraus erwachsenden Handlungsnotwendigkeiten ab. Gemeinsam werden Problemlösungsansätze erarbeitet und erprobt.

  • Aufgaben des Betriebsrates/der SBV
    • Anspruch auf Arbeitsbefreiung nach § 37.2 BetrVG bzw. § 96.4 SGB IX
    • Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung
  • Ausgleich für die Tätigkeit als Betriebsrat/SBV außerhalb der Arbeitszeit § 37.3 BetrVG bzw. § 96.6 SGB IX
    • Voraussetzungen, Freizeitausgleich, Abgeltung
  • Zusätzliche (Teil-)Freistellungen nach § 38 BetrVG bzw. § 96.4 SGB IX
  • Mehrfachbelastungen durch das Ehrenamt

 


Termin Ort Hotel-
kosten*
Seminar-
gebühren**
Region
Online-
Anmeldung

08.10.–10.10.2012 Aalen-Waldhausen
€ 288,50 € 550,00 ES/GP-GEI/LB/S/WN Anmelden

Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 96.4/8 SGB IX
*inkl. MwSt. **zzgl. MwSt.